Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung der Rechtsanwaltskammer wurde Herrn Thorsten Harnackdie Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.

Den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die über mehr jährige spezifische Berufserfahrung im Familienrecht verfügen und die ihre Fachkenntnisse durch einen Kurs mit Leistungskontrollen nachgewiesen haben. Ferner müssen Fachanwälte ihre ständige Weiterbildung nachweisen, um den Fachanwaltstitel dauerhaft führen zu dürfen.