Wir sind auf Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht und Zivilrecht spezialisiert
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich in folgenden Rechtsgebieten:
- Immobilienrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Zivilrecht
Immobilienrecht
Im Immobilienrecht sind wir spezialisiert auf Fragen aus dem Bereich
- Mietrecht
- WEG-Recht
- Immobilienübertragung, Bauträgergeschäft
- Werkvertrag (Hausbau, Handwerker) und
- Maklerrecht
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Die Rechtsfragen rund um Immobilien betreffen viele Rechtsbereiche.
MietrechtIm Mietrecht treffen die Interessen von Eigentümer (Vermieter) und Mieter aufeinander. Häufige Streitpunkte sind
- Kündigungen wegen Zahlungsverzug, Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen
- Beseitigung von Mängeln
- Vertragsverletzungen und Abmahnungen
- Mieterhöhungen
- Betriebskostenabrechnungen.
Wir vertreten Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und setzen die Ansprüche durch. Wir übernehmen Kündigungen und Abmahnungen oder weisen diese zurück, führen die außergerichtliche Korrespondenz und führen die gerichtlichen Rechtsstreite.
WEG-Recht – WohnungseigentumsrechtIm Wohnungseigentumsrecht geht es um das Spannungsfeld der ordnungsgemäßen Verwaltung, die Fassung und Prüfung der Beschlüsse auf den Eigentümerversammlungen sowie das Verhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung und Beirat.
Wir unterstützen
- bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- Überprüfung der Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung
- Vorgehen gegenüber Hausverwaltung oder Eigentümern
Wir beraten und vertreten Eigentümer und Hausverwalter vor, während und nach den Eigentümerversammlungen bei allen Problemen, unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, prüfen Vorgehen und Beschlussfassungen auf ordnungsgemäße Verwaltung und führen für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen Anfechtungsklagen aktiv wie passiv.
ImmobilienübertragungBeim Immobilienerwerb beraten und vertreten wir Käufer wie Verkäufer
- vor dem Erwerb
- Während der Vertragverhandlungen
- Mit der Prüfung des Immobilienübertragungsvertrags
- Nach Vertragsabschluss bei der Abwicklung der Übertragung oder Rückabwicklung
- Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen
Die Immobilienübertragung birgt viele Fallstricke. Wir unterstützen Veräußerer und Bauträger wie Erwerber bei Rechtsfragen rund um die Übertragung im Vorfeld, begleiten die Vertragsverhandlungen, prüfen Immobilienübertragungsverträge, unterstützen bei der Abwicklung der Immobilienübertragung, sei es bei der Durchsetzung der Zahlung, der Eigentumsübertragung oder der Rückabwicklung, oder setzen Mängelansprüche durch bzw. wehren sie ab. Insbesondere Bauträgerverträge weisen Besonderheiten auf, bei denen wir Bauträger wie Erwerber in allen Stadien der Vertragsabwicklung beraten und vertreten.
WerkverträgeWerkvertrag werden mit Bauunternehmern und Handwerkern geschlossen.
Wir begleiten Unternehmer, Handwerker, gewerbliche und private Besteller und Kunden bei der Durchführung und Erfüllung von entsprechenden Verträge bis zur Abnahme und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mangebeseitigungsforderungen oder Zahlungsansprüchen.
MaklerrechtVerträge zwischen Maklern und Kunden haben besondere Schwierigkeiten. Es geht hier häufig um
- Abschluss und Inhalt der Verträge
- Erfüllung der Maklerleistung
- Entstehung und Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen
- Reservierungsgebühren
Der Abschluss der Maklerverträge über Internetportale weist unterspezifische Besonderheiten auf, Makler und Kunden streiten häufig darüber, ob die Maklercourtage verdient ist oder in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch des Maklers bestehen kann. Reservierungsvereinbarungen haben besondere Voraussetzungen.
Familienrecht
Wir betreuen unsere Mandanten schon vor der Trennung sowie in der Trennungsphase und während der Scheidung, häufig auch noch lange Zeit danach.
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Das Familienrecht umfasst insbesondere folgende Themen:
Die Bereiche umfassen:
- die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Ehen mit internationalem Bezug
- Die Feststellung oder Durchführung der Trennung
- Die Bestimmung und Durchsetzung des Betreuungsmodells für Kinder der Ehegatten
- Die Regelungen und Festlegung des Umgangs
- Die Übertragung des Sorgerechts oder von Einzelfragen des Sorgerechts wie insbesondere
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Recht zu Bestimmung über medizinische Angelegenheiten
- Recht zur Bestimmung schulischer Angelegenheiten
- Befugnis zur Bestimmung behördlicher Angelegenheiten
- Die Regelung und Berechnung des Kindesunterhalts und des Mehrbedarfs und des Sonderbedarfs der Kinder
- Die Regelung und Berechnung des Trennungsunterhalts während des Trennungsjahres und bis zur Scheidung
- Die Regelung und Berechnung des Nachehelichenunterhalts
- Die Ermittlung und Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Die Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung des Güterrechts
- Die Scheidung
Wir beraten und vertreten unserer Mandanten in allen Stadien der Trennung und Scheidung und auch nachschlich sowohl außergerichtlich als auch in den Verfahren vor dem Familiengericht.
Bei der Verhandlung über Eheverträgen beraten und begleiten wir unsere Mandanten und führen und unterstützen die Verhandlungen.
Eheverträge für beide Eheleute erstellt unsere Notarin.
Erbrecht
Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie bezüglich Ihrer erbrechtlichen Ansprüche, sei es als Erbe gegen Miterben oder Erbschaftsbesitzer, sei es als Pflichtteilsberechtigter gegen die Erben.
Wir machen Ihre Ansprüche geltend, verhandeln und berechnen Ansprüche und setzen diese außergerichtlich wie gerichtlich durch oder wehren sie ab.
Unsere Notarin gestaltet mit Ihnen die Regelung Ihres Nachlasses, um spätere Streitigkeiten unter den Erben oder umfangreiche Auseinandersetzungsverhandlungen zu vermeiden.
Zivilrecht
Als zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte vertreten wir Sie außergerichtlich wie gerichtlich in vielen weitern Bereichen des Zivilrechts, insbesondere bei
- der Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen
- Arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemen im Arbeitsverhältnis
- Alle vertragsrechtlichen Fragestellungen
- Verkehrsunfälle
Netzwerk
Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk an Anwälten in der Region. Dank dieses Netzwerks können bei AGM & Partner GmbB sämtliche Rechtsgebiete abgefragt werden. Gerne vermitteln wir Ihnen den pasenden Experten für Ihr Anliegen.