Anwaltsbereich

 

 

Sozialrecht, Familienrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Erbrecht Darmstadt

Als Rechts- und Fachanwälte sind wir insbesondere spezialisiert auf den Gebieten:

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Bau- und Architektenrecht

Zudem beraten wir Sie durch unsere umfassende Expertise auch auf folgenden Gebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Allgemeine zivilrechtliche Vertragsgestaltung
  • Kaufrecht
  • Verkehrsunfallabwicklung
  • Sozialrecht

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte sind wir stets hoch motiviert, Sie bestmöglich zu vertreten. Im Vordergrund stehen stets die Interessen unserer Mandanten.

Eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung Ihrer rechtlichen Probleme hat für uns oberste Priorität.

Ganz gleich auf welchem Rechtsgebiet, sollte zunächst das Ziel einer gütlichen Einigung angestrebt werden. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, so begleiten wir selbstverständlich auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen zielorientiert im prozessualen Verfahren.

Familienrecht

Wir begleiten Sie kompetent in allen Bereichen des Familienrechts. Eine Scheidung stellt für die gesamte Familie eine große emotionale Belastung dar. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts begleiten wir Sie durch diese schwere Lebenslage und versuchen stets für Sie und Ihre Familie eine ausgewogene und zukunftsorientierte Lösung zu finden.

 

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Das Familienrecht umfasst insbesondere folgende Themen:

 

  • Scheidung
  • Regelung Scheidungsfolgen
  • Trennungsvereinbarung
  • Eheverträge
  • Umgangsregelung, Sorgerecht
  • Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt
  • Unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Adoptionsverfahren

Erbrecht

Nur wer zu Lebzeiten bereits eine klare Vorsorge für den Todesfall trifft vermeidet im besten Fall Streitigkeiten zwischen seinen Nachkommen. Auch für Erben oder übergangene Pflichtteilsberechtigte besteht nach dem Tod eines Angehörigen häufig die Notwendigkeit einer Beratung über deren Rechte und Pflichten.

 

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Die erbrechtliche Beratung umfasst insbesondere folgenden Themen:

  • Errichtung von Testamenten
  • Verschiedene Testamentsgestaltungen in besonderen Situationen, z.B. das sog. Behindertentestament
  • Verfügungen unter Lebenden
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Schnittstellen Erbrecht und Sozialrecht
  • Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen
  • Testamentsauslegung
  • Erbengemeinschaft
  • Enterbung und Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir sind in allen Fragen rund um die Immobilie für Sie tätig.

Hierzu zählen vorrangig das Wohnraummietrecht und gewerbliche Mietverhältnisse sowie das Wohnungseigentumsrecht, aber auch Angelegenheiten von Maklern oder Bauträgern und nachbarrechtliche Streitigkeiten.

 

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Zu den Schwerpunkten unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit zählen:

  • Kündigung, außerordentliche Kündigung
  • Betriebs- und Nebenkosten
  • Klage auf rückständige Forderungen / Mietzins
  • Mieterhöhung
  • Mietmangel, Mietminderung
  • Räumungsklage
  • Schadenersatzansprüche
  • Schönheitsreparaturen
  • Renovierung, Nutzungsänderung
  • Kaution
  • Mietvertrag (Gestaltung / Überprüfung)
  • Nachbarrecht
  • Maklerklausel
  • Maklerlohn

Für Wohnungseigentümergemeinschaften / Verwalter besonders relevante Themen unserer Tätigkeit sind:

  • Beschlussanfechtung
  • Eigentümerversammlung
  • Wohngeldforderungen
  • Teilungserklärung
  • Schadensersatzforderungen
  • Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Sonderumlage
  • Bauliche Veränderungen, Modernisierung
  • Verwaltung
  • Verwaltungsbeirat

Seit vielen Jahren sind sowohl private und gewerbliche Vermieter oder Mieter (oder Verpächter und Pächter) unsere Mandanten. Zudem betreuen wir viele Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer. Unser Mandantenstamm umfasst sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Daneben zählen Bauträger und Makler zu unseren langjährigen Mandanten.

Bereits bei der mietvertragliche Gestaltung sollten die Interessen des Ratsuchenden rechtssicher umgesetzt und seine Wünsche umfassend berücksichtigt werden. Die Rechtsprechung macht insoweit viele Vorgaben (bei Schönheitsreparaturen beispielsweise keine starren Fristen, keine Farbvorgaben, Unwirksamkeit aus Summierungseffekt), weshalb auf eine exakte Formulierung zu achten ist. Bereits kleinste Fehler – schon das Verwenden eines einzigen unzulässigen Wortes – können weitreichende Konsequenzen haben. So ist eine unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen häufig mit erheblichen Kosten für Vermieter verbunden, wenn er am Ende eines Mietverhältnisses für Schönheitsreparaturen einzustehen hat, von denen er dachte, dass er sie wirksam auf den Mieter abgewälzt hat. Umgekehrt können Mieter oftmals beispielsweise eine Endrenovierung sparen, wenn die entsprechende mietvertragliche Regelung unwirksam war, zum Beispiel wegen des Aufeinandertreffens einer Endrenovierungsklausel mit der Verpflichtung zur Durchführung laufender Renovierungskosten.

Auch Mietmängel oder Mieterhöhungen werden oft zum Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Vermietern stehen wir bei der Abwehr der von Mietern geltend gemachten Mietminderungen zur Seite. Daneben beraten und vertreten wir Mieter gerne zu den Möglichkeiten einer auf dem Mietmangel beruhenden Mietminderung, bei der entsprechenden Durchsetzung gegen den Vermieter sowie den Anforderungen im Falle eines daraus resultierenden gerichtlichen Verfahrens.

Bei einer geplanten Mieterhöhung unterstützen wir Vermieter gerne und zeigen die Möglichkeiten sowie rechtlichen Anforderungen hieran auf. Mieter beraten wir wiederum bei der Frage der Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung und unterstützen Sie ggf. bei der Abwehr gegenüber Ihrem Vermieter.

Auch die Betriebs-/ Nebenkostenabrechnung ist – gerade im Gewerberaummietrecht – häufig Grundlage von mietrechtlichen Streitigkeiten. Hier beraten wir Vermieter zu den Anforderungen an eine wirksame Abrechnung. Da nach unseren Erfahrungen die ganz überwiegende Anzahl von Abrechnungen bereits die strengen formalen Vorgaben der Rechtsprechung nicht erfüllt und eine unwirksame Abrechnung eine wirksame Nachforderung gegenüber den Mietern ausschließen kann, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung gelegt werden. Umgekehrt kann die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vermieterabrechnung einem Mieter viel Geld sparen. Wenn innerhalb der gesetzlichen Frist keine wirksame Abrechnung vorliegt, können Vermieter unter anderem keine Nachforderungen mehr durchsetzen.

Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Fragen rund um das Mietverhältnis und erstellen oder prüfen Mietverträge sowie Kündigungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wir greifen bei unserer außergerichtlichen sowie gerichtlichen Interessenwahrnehmung auf aus diversen Verfahren gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen zurück, wodurch wir Ihnen auch taktische Erwägungen empfehlen und erläutern können.

Im Recht des Wohnungseigentums vertreten wir sowohl Immobilienverwalter als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelne Wohnungseigentümer bei allen damit zusammenhängenden Themen – von der Beitreibung Wohngeldes bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder der Anfechtung von Beschlüssen.

Baurecht und Architektenrecht

Wir stehen Ihnen in allen Fragen des zivilen Bau- und Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrechts) zur Verfügung.
Zu unseren Mandanten zählen private Bauherren, Baufirmen, Handwerker, Gewerbetreibende, Bauträger, Projektentwickler und Architekten.

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Wir verfügen auch über spezielle Kenntnisse im

  • Straßenbau
  • Anlagenbau
  • Bau gewerblicher Immobilien.

Beispielsweise unterstützen wir Sie durch unseren Fachanwalt

  • in Fragen der Vertragsgestaltung
  • bei der Bauabrechnung und Überprüfung von Nachträgen
  • bei Baumängeln
  • bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche
  • bei der Abwehr von Ansprüchen aller Art

Sozialrecht

Im Bundesgebiet gab es am 1. Januar 2013 knapp 160.000 zugelassene Rechtsanwälte, unter diesen wurden insgesamt 46.723 Fachanwaltstitel verliehen, davon lediglich 1.567 Fachanwaltstitel auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main waren es am 1. Januar 2013 lediglich 85 Rechtsanwälte denen aufgrund ihrer theoretischen Kenntnisse sowie ihren besonderen praktischen Erfahrungen vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Erlaubnis und Befähigung verliehen wurde den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.

Die Berechtigung zum Tragen des Fachanwaltstitels wurde Frau Rechtsanwältin Gallina 2013 verliehen. Herr Rechtsanwalt Hermann-Josef Lenerz ist Fachanwalt für Sozialrecht seit dem Jahr 2009.

 

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Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht ist es Frau Gallina und Herrn Rechtsanwalt Hermann-Josef Lenerz ein großes Anliegen Ihnen als Patienten, Versicherte und Versicherungsnehmer bzw. Leistungsempfänger sowie als Gewerbetreibende, Unternehmer oder Verbänden in allen Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beizustehen.

Das Sozialrecht, als „Recht der sozialen Sicherheit“, betrifft ausnahmslos Jeden und dient der Erfüllung des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips (Artikel 20 Absatz 1 GG).  Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet von solch hoher politischer und gesellschaftlicher Bedeutung.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ändert sich die Gesetzeslage derart schnell wie im Sozialrecht. Aus diesem Grund ist diese sehr umfangreiche Rechtsmaterie nur schwer zu überblicken und erfordert zur effektiven Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche entsprechende Fachkenntnisse zur aktuellen Rechtsprechung sowie zur jeweils geltenden Gesetzeslage.

Ihre Rechte werden mit unserer Unterstützung konsequent wahrgenommen. Hierbei sind wir Ihnen gerne bereits bei Antragstellung behilflich, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht.

Unser Tätigkeitsfeld beschränkt sich auf den Bereich des medizinisch geprägten Sozialrechts. Insoweit bearbeiten wir ausschließlich folgende Themen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts:

  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V): Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhausbehandlung, Leistungen der künstlichen Befruchtung, häuslichen Krankenpflege, Kostenerstattung, Off-Label-Use, Krankengeld, Versicherungs- und Beitragspflicht, freiwillige Versicherung
  • Künstlersozialversicherung
  • Statusfeststellungsverfahren (SGB IV)
  • Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI): Rentenrecht, Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, frühzeitiger Renteneintritt wegen Schwerbehinderung
  • Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII): Entschädigung für Arbeitsunfall, Entschädigung für Berufskrankheit, Berufliche Rehabilitation, Wegeunfall.
  • Rehabilitation, (Schwer-) Behindertenrecht (SGB IX): Behinderung und Grad der Behinderung, Nachteilsausgleiche, Gleichstellung
  • Rechts der Pflegeversicherung (SGB XI): Pflegestufe, Familienpflegezeitgesetz, häusliche Pflege, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel
  • Soziales Entschädigungsrecht: Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Impfschadensrecht.